Steuervorteil
Einen Umzug dürfen Sie auch ohne beruflichen Anlass steuerlich geltend machen. Die Finanzminister haben sich kürzlich darauf geeinigt, dass Speditionskosten auch bei privat veranlassten Umzügen abgesetzt werden dürfen (Oberfinanzdirektion Koblenz, 1.6.2006, Aktenzeichen: S 2296b A - St 32 3).
Und so geht´s:
Die Arbeit der Möbelpacker fällt unter die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Immerhin 20% Ihrer Speditionsrechnung mindern Ihre Einkommensteuerschuld. Allerdings müssen Sie dafür eine Rechnung und einen Überweisungsbeleg nachweisen.
Nehmen Sie innerhalb des Umzugsjahres keine weiteren haushaltsnahen Dienstleistungen in Anspruch, beträgt der maximale Steuerabzug 600 Euro.

